08 November 2019

Folgen der ATAD-2-Richtlinie für Fondsstrukturen

Aufgrund der hohen Komplexität und Vielfalt der hybriden Gestaltungsszenarien ist künftig mit weniger Strukturen von der Stange zu rechnen

Die Bekämpfung des ungerechten globalen Steuerdumpings stand in den vergangenen Jahren auf der Agenda der OECD und der Europäischen Union (EU). Seit der Veröffentlichung des BEPS-Berichts (BEPS – Base Erosion and Profit Shifting) der OECD 2015 hat die EU mehrere Richtlinien erlassen – und arbeitet noch an weiteren -, um schädliche Steuerpraktiken im gemeinsamen Markt zu bekämpfen.

Die jüngsten Initiativen zur Änderung der Spielregeln sind die EU-Rats-Richtlinien 2016/1164 mit Vorschriften gegen Steuervermeidungspraktiken (ATAD 1) und die nachfolgende Änderungsrichtlinie EU 2017/952 in Bezug auf hybride Gestaltungen mit Drittländern (ATAD 2). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese beiden Richtlinien die europäischen Mitgliedstaaten verpflichten, in ihren Rechtsvorschriften Mindeststandards zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung umzusetzen.

Artikel in der Börsen-Zeitung vom 2.11.2019

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