Die EU verschärft die Regulierung gegen die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen. Der Richtlinienvorschlag hat eine breite Debatte ausgelöst, Klarstellungen sind aus juristischer Sicht geboten.
Der Ende 2021 veröffentliche Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke („ATAD 3“) ist europaweit ein aktuell zentrales Thema. Dieser Beitrag umreißt den Anwendungsbereich Regelungen und erläutert mögliche Auswirkungen auf luxemburgische Fondsstrukturen und deren Holdinggesellschaften („SPV“).
ATAD 3 sieht eine Umsetzung in nationales Recht bis zum 30.6.2023 und ein Inkrafttreten ab dem 1.1.2024 vor. Die nachstehend beschriebene Selbsteinschätzung soll aber mit Bezug zu den beiden vorangegangenen Steuerjahren erfolgen. Nach aktuellem Zeitplan wären damit die Steuerjahre 2022 und 2023 für die Selbsteinschätzung heranzuziehen. ATAD 3 hätte daher bereits aktuell Auswirkungen.
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