EU-Gesetzgebung nimmt (nicht nur) grenzüberschreitende Umstrukturierungen ins Visier
Das Geheimrezept eines erfolgreichen Finanzplatzes liegt nicht selten in seinem Gesellschaftsrecht und dessen vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten. Luxemburg ist hier keine Ausnahme: Nicht nur Investmentfonds nutzen das breite Angebot der luxemburgischen Toolbox. Politische Stabilität, pragmatische Rechtssetzung und Mehrsprachigkeit machen den Staat bei Investoren und Unternehmen weltweit beliebt.
Als Finanzplatz im Herzen der Europäischen Union (EU) muss sich Luxemburg aber auch mit der europäischen Gesetzgebung auseinandersetzen: Im Januar 2023 steht die Umsetzung der UmwandlungsRichtlinie (EU) 2019/2121 in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten an. Sie wird grenzüberschreitende Umstrukturierungen wesentlich verändern. Mit der Neufassung der CSR-Richtlinie (Corporate So-
cial Responsibility – kurz CSR) und ATAD 3 (Anti-Tax Avoidance Directive – Initiative zum Abbau von Briefkastenfirmen) sind weitere EU-Gesetzgebungsverfahren in der Pipeline, die die gesellschafts-
rechtliche Realität in Europa und Luxemburg maßgeblich beeinflussen werden.
Börsen-Zeitung, Sonderbeilage Finanzplatz Luxemburg, 23.11.2022, Nr. 226, B2
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